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Bund · Gesetz

De-Mail-G

De-Mail-Gesetz

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Einordnung

Bleibt für gesetzlich vorgesehene De-Mail-Zugangs-, Form- und Zustellungswege relevant, ist aber kein allgemeines Muss für jede neue Onlineleistung.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1, 3-7, 9, 17öffnen

Regelt akkreditierte sichere Anmeldung, Postfach-/Versanddienst, Identitätsbestätigung und Nachweise.

  • Nur anwenden, wenn Verfahrens- oder Zustellrecht De-Mail als Weg eröffnet und tatsächlich ein Zugang besteht.

Kommunale Handlung: De-Mail als eigenen Legacy-/Spezialkanal mit Zugangseröffnung und Versand-/Abholnachweisen modellieren.

Modellierte Beziehungen