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Bund · Gesetz

§ 12 eIDKG

eID-Karte-Gesetz – Elektronischer Identitätsnachweis

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Einordnung

Ermöglicht Unionsbürgern und EWR-Angehörigen ohne deutschen Personalausweis den elektronischen Identitätsnachweis.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§ 12öffnen

Regelt die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte.

  • Gleiche Zugangseröffnungs- und Zweckbindungsvoraussetzungen wie beim jeweiligen Verfahren.

Kommunale Handlung: Identitätskonzept darf nicht ausschließlich deutschen Personalausweis voraussetzen.

Modellierte Beziehungen