Bund · Gesetz
§ 12 eIDKG
eID-Karte-Gesetz – Elektronischer Identitätsnachweis
Einordnung
Ermöglicht Unionsbürgern und EWR-Angehörigen ohne deutschen Personalausweis den elektronischen Identitätsnachweis.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§ 12öffnen
Regelt die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte.
- Gleiche Zugangseröffnungs- und Zweckbindungsvoraussetzungen wie beim jeweiligen Verfahren.
Kommunale Handlung: Identitätskonzept darf nicht ausschließlich deutschen Personalausweis voraussetzen.