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Bund · Gesetz

VwVfG Bund

Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes

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Einordnung

Nur anzuwenden, wenn Bundesverfahrensrecht statt VwVfG NRW gilt; nicht aus Bequemlichkeit parallel anwenden.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1-2, 3a, 35a, 37, 41öffnen

Regelt Geltung, elektronische Kommunikation, vollautomatisierten Verwaltungsakt, Form und Bekanntgabe.

  • Anwendungsbereich und Spezialrecht entscheiden vor der Sachnorm.

Kommunale Handlung: Verfahrensrechtszweig zuerst bestimmen; dann ausschließlich die passende Normkette anwenden.

Modellierte Beziehungen