Bund · Gesetz
VwVfG Bund
Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes
Einordnung
Nur anzuwenden, wenn Bundesverfahrensrecht statt VwVfG NRW gilt; nicht aus Bequemlichkeit parallel anwenden.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-2, 3a, 35a, 37, 41öffnen
Regelt Geltung, elektronische Kommunikation, vollautomatisierten Verwaltungsakt, Form und Bekanntgabe.
- Anwendungsbereich und Spezialrecht entscheiden vor der Sachnorm.
Kommunale Handlung: Verfahrensrechtszweig zuerst bestimmen; dann ausschließlich die passende Normkette anwenden.