Bund · Gesetz
VwZG Bund
Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes
Einordnung
Nur für Zustellungen im Bundesrechts-/Bundesbehördenbereich; im NRW-Vollzug ist regelmäßig LZG NRW zu prüfen.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 5, 5aöffnen
Regelt elektronische Zustellung und Abrufzustellung im Bundesbereich.
- Geltungsbereich und Spezialzustellungsvorschriften gehen vor.
Kommunale Handlung: Nur nach Zustellrechts-Scope verwenden; Nachweis, Fristbeginn und Abrufereignis testen.