Nordrhein-Westfalen · Rechtsverordnung
ERechVO NRW
Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Relevant bei elektronischen Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen und nach dem landesrechtlichen Adressatenkreis.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-7öffnen
Konkretisiert Format, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.
- Geltungsbereich, Schwellen und Ausnahmen sind auf Beschaffungsvorgang zu prüfen.
Kommunale Handlung: Rechnungsweg und XRechnung-/Peppol-Anforderungen getrennt vom Bürgerformular modellieren.