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Nordrhein-Westfalen · Rechtsverordnung

ERechVO NRW

Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Relevant bei elektronischen Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen und nach dem landesrechtlichen Adressatenkreis.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1-7öffnen

Konkretisiert Format, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.

  • Geltungsbereich, Schwellen und Ausnahmen sind auf Beschaffungsvorgang zu prüfen.

Kommunale Handlung: Rechnungsweg und XRechnung-/Peppol-Anforderungen getrennt vom Bürgerformular modellieren.

Modellierte Beziehungen