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Leistung 99108012005001

Sondernutzung von Straßen – Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung · Unternehmensführung & -entwicklung

Aufgaben konkretisiertPrüfstand 2026-08-01Kandidaten zuzuordnen

Leistungsbezogener Rechtszweig

Fachrecht und NRW-Umsetzung

§ 18 StrWG NRW regelt Erlaubnis und Zuständigkeit innerhalb der Ortschaft; §§ 19 und 19a öffnen kommunale Satzungs- und Gebührenkonkretisierung.