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Bund · Gesetz

BSIG 2025

BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes

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Einordnung

Kommunen sind nicht pauschal allein wegen ihrer Behördeneigenschaft erfasst; Einrichtungs-, Größen- und Sektorkriterien sind konkret zu prüfen.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 28-32, 38öffnen

Bestimmt erfasste Einrichtungen, Risikomanagement, Meldepflichten und Leitungsverantwortung.

  • Scope und Sonderregeln entscheiden; daneben gilt stets die datenschutzrechtliche Sicherheitspflicht.

Kommunale Handlung: Betreiber-/Einrichtungsscope dokumentieren und bei Treffer Pflichten in ISMS und Meldungsprozess überführen.

Modellierte Beziehungen