Bund · Gesetz
BSIG 2025
BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes
Einordnung
Kommunen sind nicht pauschal allein wegen ihrer Behördeneigenschaft erfasst; Einrichtungs-, Größen- und Sektorkriterien sind konkret zu prüfen.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 28-32, 38öffnen
Bestimmt erfasste Einrichtungen, Risikomanagement, Meldepflichten und Leitungsverantwortung.
- Scope und Sonderregeln entscheiden; daneben gilt stets die datenschutzrechtliche Sicherheitspflicht.
Kommunale Handlung: Betreiber-/Einrichtungsscope dokumentieren und bei Treffer Pflichten in ISMS und Meldungsprozess überführen.
Modellierte Beziehungen
Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau
Das BSIG 2025 setzt NIS-2 im Bundeszuständigkeitsbereich um.