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Europäische Union · Richtlinie

NIS-2-RL

Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau

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Einordnung

Entscheidend ist die Umsetzung und der konkrete Einrichtungs-/Sektoranwendungsbereich; keine pauschale Kommunalpflicht aus der Richtlinie allein.

Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 2-3, 20-23öffnen

Definiert erfasste Einrichtungen, Leitungsverantwortung, Risikomaßnahmen und Meldungen.

  • Kommunale Einordnung folgt dem umsetzenden Recht und der konkreten Einrichtung.

Kommunale Handlung: BSIG-/Sektorscope gesondert prüfen; unabhängig davon DSGVO Art. 32 und kommunale Sicherheitsvorgaben erfüllen.

Modellierte Beziehungen