Europäische Union · Richtlinie
NIS-2-RL
Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau
Einordnung
Entscheidend ist die Umsetzung und der konkrete Einrichtungs-/Sektoranwendungsbereich; keine pauschale Kommunalpflicht aus der Richtlinie allein.
Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 2-3, 20-23öffnen
Definiert erfasste Einrichtungen, Leitungsverantwortung, Risikomaßnahmen und Meldungen.
- Kommunale Einordnung folgt dem umsetzenden Recht und der konkreten Einrichtung.
Kommunale Handlung: BSIG-/Sektorscope gesondert prüfen; unabhängig davon DSGVO Art. 32 und kommunale Sicherheitsvorgaben erfüllen.
Modellierte Beziehungen
BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes
Das BSIG 2025 setzt NIS-2 im Bundeszuständigkeitsbereich um.
Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
InfoSiG NRW setzt NIS-2 für seinen ausdrücklich benannten Landesverwaltungsbereich um.