Bund · Gesetz
DNG
Datennutzungsgesetz
Einordnung
Regelt Weiterverwendung und offene Bereitstellung im jeweiligen Anwendungsbereich; Datenschutz und Bereichsausnahmen bleiben maßgeblich.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-10öffnen
Konkretisiert Weiterverwendung, Formate, APIs, hochwertige Datensätze und Gebühren.
- Kein Anspruch auf Zugang, wenn keine andere Zugangsgrundlage besteht; Schutzrechte und Datenschutz bleiben.
Kommunale Handlung: Informationszugang und Weiterverwendung als zwei getrennte Prüfungen modellieren.
Modellierte Beziehungen
Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
DNG setzt den Bundesrahmen für Weiterverwendung und offene Daten.