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Europäische Union · Richtlinie

Open-Data-RL

Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

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Einordnung

Wird durch DNG sowie NRW-Informations- und Open-Data-Recht konkretisiert.

Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 3-10öffnen

Setzt Regeln für Weiterverwendung, Formate, Gebühren, Datensätze und APIs.

  • Datenschutz, Geheimschutz, Rechte Dritter und gesetzliche Bereichsausnahmen bleiben vorrangig.

Kommunale Handlung: Offenlegungsfähigkeit und maschinenlesbare Bereitstellung getrennt von Verfahrensdaten prüfen.

Modellierte Beziehungen

setzt europäisches Recht um

Datennutzungsgesetz

DNG setzt den Bundesrahmen für Weiterverwendung und offene Daten.