Europäische Union · Richtlinie
Open-Data-RL
Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Einordnung
Wird durch DNG sowie NRW-Informations- und Open-Data-Recht konkretisiert.
Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 3-10öffnen
Setzt Regeln für Weiterverwendung, Formate, Gebühren, Datensätze und APIs.
- Datenschutz, Geheimschutz, Rechte Dritter und gesetzliche Bereichsausnahmen bleiben vorrangig.
Kommunale Handlung: Offenlegungsfähigkeit und maschinenlesbare Bereitstellung getrennt von Verfahrensdaten prüfen.
Modellierte Beziehungen
Datennutzungsgesetz
DNG setzt den Bundesrahmen für Weiterverwendung und offene Daten.
Verordnung zu Anforderungen an das Bereitstellen von Daten nach EGovG NRW
NRW konkretisiert Open-Data-Anforderungen im Landesrecht.