Bund · Gesetz
IDNrG
Identifikationsnummerngesetz
Einordnung
Bindet die in der Anlage erfassten registerführenden Stellen und ermöglicht OZG-bezogene Verarbeitung nur im gesetzlichen Rahmen.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-10, 14-15 und Anlageöffnen
Regelt Register, Identifikationsnummer, automatisierte Abrufe, Verantwortlichkeit, Protokollierung und Datenqualität.
- § 5 begrenzt Zwecke; § 6 Abs. 2 verlangt zusätzlich die jeweils anwendbare Verarbeitungsgrundlage.
Kommunale Handlung: Registerstatus, zulässigen Zweck, Fachrechtsgrundlage, erforderliche Daten und Protokollierung prüfen.
Modellierte Beziehungen
Registermodernisierungsgesetz
Das Registermodernisierungsgesetz führte das IDNrG als operatives Stammgesetz ein.
Staatsvertrag über Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems
IDNrG ordnet Register und Identifikationsnummer; NOOTS regelt den Nachweistransport und Anschluss.