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Europäische Union · Richtlinie

Web-Zugänglichkeits-RL

Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

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Einordnung

Für NRW-Kommunen durch BGG NRW und BITV NRW konkretisiert.

Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 4-7öffnen

Verlangt barrierefreie Websites und Apps sowie Erklärung und Rückmeldemechanismus.

  • Die national umgesetzten Inhalts- und Unverhältnismäßigkeitsausnahmen sind zu prüfen.

Kommunale Handlung: NRW-Umsetzung in Design, Redaktion, Tests und Erklärung anwenden.

Modellierte Beziehungen