Europäische Union · Richtlinie
Web-Zugänglichkeits-RL
Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Einordnung
Für NRW-Kommunen durch BGG NRW und BITV NRW konkretisiert.
Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 4-7öffnen
Verlangt barrierefreie Websites und Apps sowie Erklärung und Rückmeldemechanismus.
- Die national umgesetzten Inhalts- und Unverhältnismäßigkeitsausnahmen sind zu prüfen.
Kommunale Handlung: NRW-Umsetzung in Design, Redaktion, Tests und Erklärung anwenden.
Modellierte Beziehungen
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
BGG NRW schafft die landesrechtliche Zugänglichkeitsgrundlage.