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Nordrhein-Westfalen · Gesetz

BGG NRW

Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Erfasst öffentliche Stellen einschließlich kommunaler Träger nach den gesetzlichen Definitionen.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 4, 8-10d, 13öffnen

Verlangt barrierefreie Kommunikation, Bescheide/Formulare und Informationstechnik sowie Erklärung, Feedback und Überwachung.

  • Gesetzliche Ausnahmen und unverhältnismäßige Belastung sind eng und dokumentiert zu prüfen.

Kommunale Handlung: Barrierefreiheit als Abnahmekriterium für Inhalt, Formular, Dokument und UI führen.

Modellierte Beziehungen