Nordrhein-Westfalen · Gesetz
ArchivG NRW
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Regelt kommunale Archive, Anbietung, Bewertung, Übernahme und Nutzung archivwürdiger Unterlagen.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 2, 4-6, 10öffnen
Bestimmt Archivgut, Anbietung/Übernahme, Aufbewahrung und kommunale Archivverantwortung.
- Löschkonzept darf gesetzliche Anbietungs- und Archivpflichten nicht unterlaufen.
Kommunale Handlung: Aufbewahrung, Löschung und Archivierung bereits im Daten- und Aktenmodell trennen.
Modellierte Beziehungen
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
Elektronische Akte, Aufbewahrung und Archivierung müssen gemeinsam gestaltet werden.