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Nordrhein-Westfalen · Gesetz

ArchivG NRW

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Regelt kommunale Archive, Anbietung, Bewertung, Übernahme und Nutzung archivwürdiger Unterlagen.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 2, 4-6, 10öffnen

Bestimmt Archivgut, Anbietung/Übernahme, Aufbewahrung und kommunale Archivverantwortung.

  • Löschkonzept darf gesetzliche Anbietungs- und Archivpflichten nicht unterlaufen.

Kommunale Handlung: Aufbewahrung, Löschung und Archivierung bereits im Daten- und Aktenmodell trennen.

Modellierte Beziehungen