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Nordrhein-Westfalen · Rechtsverordnung

BITV NRW

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Konkretisiert BGG NRW für Websites, Apps und weitere IT-Angebote öffentlicher Stellen.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1-5öffnen

Bestimmt Geltung, Wahrnehmbarkeit/Bedienbarkeit/Verständlichkeit/Robustheit, EN 301 549, Erklärung und Feedback.

  • Unverhältnismäßiger Aufwand ist begründungspflichtig und kein pauschaler Projektverzicht.

Kommunale Handlung: EN-301-549-/WCAG-Prüfpfad, Erklärung und Feedbackkanal in Definition of Done aufnehmen.

Modellierte Beziehungen