Nordrhein-Westfalen · Rechtsverordnung
BITV NRW
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Konkretisiert BGG NRW für Websites, Apps und weitere IT-Angebote öffentlicher Stellen.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-5öffnen
Bestimmt Geltung, Wahrnehmbarkeit/Bedienbarkeit/Verständlichkeit/Robustheit, EN 301 549, Erklärung und Feedback.
- Unverhältnismäßiger Aufwand ist begründungspflichtig und kein pauschaler Projektverzicht.
Kommunale Handlung: EN-301-549-/WCAG-Prüfpfad, Erklärung und Feedbackkanal in Definition of Done aufnehmen.
Modellierte Beziehungen
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
BITV NRW konkretisiert technische Barrierefreiheitsanforderungen.