Nordrhein-Westfalen · Gesetz
DSG NRW
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Ergänzt die DSGVO für öffentliche Stellen in NRW und ist kommunale Haupt-Ergänzungsnorm.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-3, 5 sowie die besonderen Verarbeitungs- und Aufsichtsregelungenöffnen
Ergänzt DSGVO, verpflichtet Gemeinden zur Sicherstellung des Datenschutzes und konkretisiert Geltungsbereich, öffentliche-Aufgabe-Rechtsgrundlage, Zwecktrennung, besondere Verarbeitung und Aufsicht.
- Spezialgesetzliche Datenschutzregeln gehen vor; DSG NRW ersetzt die DSGVO nicht.
- § 5 Abs. 5 ordnet für bestimmte wirtschaftlich im Wettbewerb tätige kommunale Stellen teilweise das Regime nichtöffentlicher Stellen an.
Kommunale Handlung: DSGVO und DSG NRW gemeinsam mit dem leistungsbezogenen Fachrecht prüfen und kommunale Stelle einschließlich Wettbewerbs-/Eigenbetriebsausnahme klassifizieren.
Modellierte Beziehungen
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
DSG NRW ergänzt die unmittelbar geltende DSGVO für NRW-öffentliche Stellen.