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Nordrhein-Westfalen · Gesetz

DSG NRW

Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Ergänzt die DSGVO für öffentliche Stellen in NRW und ist kommunale Haupt-Ergänzungsnorm.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1-3, 5 sowie die besonderen Verarbeitungs- und Aufsichtsregelungenöffnen

Ergänzt DSGVO, verpflichtet Gemeinden zur Sicherstellung des Datenschutzes und konkretisiert Geltungsbereich, öffentliche-Aufgabe-Rechtsgrundlage, Zwecktrennung, besondere Verarbeitung und Aufsicht.

  • Spezialgesetzliche Datenschutzregeln gehen vor; DSG NRW ersetzt die DSGVO nicht.
  • § 5 Abs. 5 ordnet für bestimmte wirtschaftlich im Wettbewerb tätige kommunale Stellen teilweise das Regime nichtöffentlicher Stellen an.

Kommunale Handlung: DSGVO und DSG NRW gemeinsam mit dem leistungsbezogenen Fachrecht prüfen und kommunale Stelle einschließlich Wettbewerbs-/Eigenbetriebsausnahme klassifizieren.

Modellierte Beziehungen