Standard · Amtliche Umsetzungshilfe
Servicestandard
Servicestandard für die OZG-Umsetzung
Einordnung
Qualitätsrahmen mit 19 Prinzipien für nutzerfreundliche digitale Verwaltungsleistungen; ergänzt, aber ersetzt keine Reifegrad- oder Rechtsprüfung.
Verantwortlich: FITKO / IT-Planungsrat · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
19 Qualitätsprinzipienöffnen
Ergänzt die technische Reife um Nutzerorientierung, Standards, Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und nachhaltigen Betrieb.
- Qualitätsprinzipien liefern keine fallbezogene Rechtsfreigabe und keinen automatischen Reifegrad.
Kommunale Handlung: Servicestandard als zweite Prüfachse neben Rechtsoptionen und Reifegrad in die Leistungsakte aufnehmen.
Modellierte Beziehungen
IT-Planungsrat Beschluss 2025/25 zum Reifegradmodell 2.0
Der Servicestandard ergänzt die Reifegrade um Qualitätsprinzipien für nutzerorientierte und nachhaltige Onlinedienste.