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Standard · Amtliche Umsetzungshilfe

Servicestandard

Servicestandard für die OZG-Umsetzung

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Einordnung

Qualitätsrahmen mit 19 Prinzipien für nutzerfreundliche digitale Verwaltungsleistungen; ergänzt, aber ersetzt keine Reifegrad- oder Rechtsprüfung.

Verantwortlich: FITKO / IT-Planungsrat · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

19 Qualitätsprinzipienöffnen

Ergänzt die technische Reife um Nutzerorientierung, Standards, Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und nachhaltigen Betrieb.

  • Qualitätsprinzipien liefern keine fallbezogene Rechtsfreigabe und keinen automatischen Reifegrad.

Kommunale Handlung: Servicestandard als zweite Prüfachse neben Rechtsoptionen und Reifegrad in die Leistungsakte aufnehmen.

Modellierte Beziehungen