Standard · Beschluss
Reifegradmodell 2.0
IT-Planungsrat Beschluss 2025/25 zum Reifegradmodell 2.0
Einordnung
Offizieller Orientierungsrahmen für die kriteriumsweise Einordnung von Frontend- und Ende-zu-Ende-Digitalisierung; keine pauschale Zertifizierung durch eine zentrale Stelle.
Verantwortlich: IT-Planungsrat · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Beschluss 2025/25 und Reifegradmodell 2.0öffnen
Ordnet Leistungen kumulativ von Information und Onlineantrag bis zur strukturierten, medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Verarbeitung ein.
- Das Dokument wurde für wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes entwickelt; der IT-Planungsrat empfiehlt es als Orientierung und pilotiert es zunächst bei gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren.
- Ein Gesamtlevel ist nur belegt, wenn alle anwendbaren Kriterien dieses und der niedrigeren Level erfüllt sind.
- Tatsächliche, rechtliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit muss kriteriumsbezogen begründet werden.
Kommunale Handlung: Für NRW-Kommunen als gemeinsamen Bewertungsmaßstab verwenden, ohne daraus eine unmittelbar verbindliche kommunale Zertifizierungsnorm abzuleiten; Ist-Nachweise pro Kriterium erheben.
Modellierte Beziehungen
Servicestandard für die OZG-Umsetzung
Der Servicestandard ergänzt die Reifegrade um Qualitätsprinzipien für nutzerorientierte und nachhaltige Onlinedienste.
Informationsmanagement NRW und Landesredaktion / Portalverbund
NRW-Redaktions- und Betriebsdaten können einzelne Frontendkriterien belegen, ersetzen aber nicht die kommunale Prozess- und Systemprüfung.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Das Reifegradmodell übersetzt Onlinezugang und Ende-zu-Ende-Ziel in kumulativ prüfbare Umsetzungskriterien.