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Verfassungsrecht · Verfassung

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Einordnung

Bestimmt Grundrechte, kommunale Selbstverwaltung, Vollzug und Bund-Länder-IT-Zusammenarbeit.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 1-3, 19 Abs. 4öffnen

Bindet digitale Verwaltung an Grundrechte, Gleichbehandlung und effektiven Rechtsschutz.

Kommunale Handlung: Grundrechtswirkung und Rechtsschutz in Prozess und KI-Einsatz prüfen.

Art. 28 Abs. 2, 30, 83-84, 91cöffnen

Ordnet kommunale Selbstverwaltung, Länderzuständigkeit, Bundesgesetzvollzug und IT-Zusammenarbeit.

  • Selbstverwaltung hebt gesetzliche Bindungen und verbindliche Standards nicht auf.

Kommunale Handlung: Aufgabentyp, Vollzugsebene und Bindungswirkung jeder Vorgabe ausweisen.

Modellierte Beziehungen