Bund · Änderungsgesetz
OZGÄndG / OZG 2.0
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
Einordnung
Erklärt die seit 2024 geänderte Rechtslage; operative Entscheidungen sind aus den konsolidierten Stammgesetzen abzuleiten.
Verantwortlich: Bundesgesetzblatt · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 1-9öffnen
Änderte OZG, EGovG, SGB I, AO, ZPO, SGB X, PAuswG und IDNrG und schuf die Herkunft des OZG-2.0-Rahmens.
- Artikelgesetz ist kein Ersatz für die aktuelle konsolidierte Einzelnorm.
Kommunale Handlung: Nur für Änderungshistorie und Übergangsherleitung nutzen; aktuelle Entscheidung am Stammgesetz prüfen.
Modellierte Beziehungen
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Das Änderungsgesetz schuf die aktuelle OZG-Systematik; die konsolidierte Norm ist operativ maßgeblich.
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder
Artikel 3 OZGÄndG öffnete den OZG-Datenaustausch für geeignete andere Bundesnetze.