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Bund · Änderungsgesetz

OZGÄndG / OZG 2.0

Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung

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Einordnung

Erklärt die seit 2024 geänderte Rechtslage; operative Entscheidungen sind aus den konsolidierten Stammgesetzen abzuleiten.

Verantwortlich: Bundesgesetzblatt · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 1-9öffnen

Änderte OZG, EGovG, SGB I, AO, ZPO, SGB X, PAuswG und IDNrG und schuf die Herkunft des OZG-2.0-Rahmens.

  • Artikelgesetz ist kein Ersatz für die aktuelle konsolidierte Einzelnorm.

Kommunale Handlung: Nur für Änderungshistorie und Übergangsherleitung nutzen; aktuelle Entscheidung am Stammgesetz prüfen.

Modellierte Beziehungen