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Bund · Gesetz

§ 18 PAuswG

Personalausweisgesetz – Elektronischer Identitätsnachweis

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Einordnung

Ist gesetzliche Grundlage des Online-Ausweisnachweises, wenn der jeweilige Verfahrenszugang eröffnet ist.

Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§ 18öffnen

Ermöglicht elektronischen Identitätsnachweis und bestimmt übermittelbare Daten und Sicherheitsanforderungen.

  • Ausgeschlossen, wenn der elektronische Zugang nach anwendbarem Verfahrensrecht nicht eröffnet ist.

Kommunale Handlung: eID nur bei erforderlichem Vertrauensniveau und eröffnetem Zugang einsetzen; Datenumfang minimieren.

Modellierte Beziehungen