Bund · Gesetz
§ 18 PAuswG
Personalausweisgesetz – Elektronischer Identitätsnachweis
Einordnung
Ist gesetzliche Grundlage des Online-Ausweisnachweises, wenn der jeweilige Verfahrenszugang eröffnet ist.
Verantwortlich: Bund / Gesetze im Internet · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§ 18öffnen
Ermöglicht elektronischen Identitätsnachweis und bestimmt übermittelbare Daten und Sicherheitsanforderungen.
- Ausgeschlossen, wenn der elektronische Zugang nach anwendbarem Verfahrensrecht nicht eröffnet ist.
Kommunale Handlung: eID nur bei erforderlichem Vertrauensniveau und eröffnetem Zugang einsetzen; Datenumfang minimieren.
Modellierte Beziehungen
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, konsolidierte Fassung
eIDAS-Vertrauensrahmen und nationales Online-Ausweisrecht bilden den Identitätsweg.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
§ 3 OZG nutzt den Online-Ausweis als Identitätsnachweis auf hohem Vertrauensniveau.