Europäische Union · Verordnung
eIDAS
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, konsolidierte Fassung
Einordnung
Definiert anerkannte eID-Vertrauensniveaus sowie Rechtswirkungen von Signaturen, Siegeln und Zustelldiensten.
Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 6-12 und 24-46öffnen
Regelt grenzüberschreitende eID-Anerkennung und Vertrauensdienste einschließlich qualifizierter Signaturen und Siegel.
- eIDAS ordnet nicht selbst für jedes Verwaltungsverfahren Schriftform an oder ersetzt sie; dafür ist das anwendbare Verfahrens- und Fachrecht maßgeblich.
Kommunale Handlung: Vertrauensniveau und erforderlichen Vertrauensdienst aus dem konkreten Verfahren ableiten.
Modellierte Beziehungen
Personalausweisgesetz – Elektronischer Identitätsnachweis
eIDAS-Vertrauensrahmen und nationales Online-Ausweisrecht bilden den Identitätsweg.
Vertrauensdienstegesetz
Das VDG ergänzt die nationale Durchführung der eIDAS-Vertrauensdienste.