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Europäische Union · Verordnung

eIDAS

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, konsolidierte Fassung

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Einordnung

Definiert anerkannte eID-Vertrauensniveaus sowie Rechtswirkungen von Signaturen, Siegeln und Zustelldiensten.

Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Art. 6-12 und 24-46öffnen

Regelt grenzüberschreitende eID-Anerkennung und Vertrauensdienste einschließlich qualifizierter Signaturen und Siegel.

  • eIDAS ordnet nicht selbst für jedes Verwaltungsverfahren Schriftform an oder ersetzt sie; dafür ist das anwendbare Verfahrens- und Fachrecht maßgeblich.

Kommunale Handlung: Vertrauensniveau und erforderlichen Vertrauensdienst aus dem konkreten Verfahren ableiten.

Modellierte Beziehungen