Europäische Union · Verordnung
KI-VO / AI Act
Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
Einordnung
Gilt rollen- und risikobezogen, wenn die Kommune KI-Systeme anbietet, betreibt oder einsetzt.
Verantwortlich: Europäische Union / EUR-Lex · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 4-6, 9-15, 26-27, 50, 113 und Anhänge I/IIIöffnen
Verlangt KI-Kompetenz, verbietet bestimmte Praktiken, klassifiziert Hochrisiko-KI und ordnet Anbieter-/Betreiberpflichten sowie Transparenz an.
- Risikoklasse, Rolle und zeitliche Anwendbarkeit sind systembezogen zu bestimmen; nicht jede Verwaltungs-KI ist automatisch Hochrisiko-KI.
Kommunale Handlung: Vor Einsatz Zweck, Rolle, Risikoklasse, Grundrechteauswirkung, Aufsicht, Protokollierung und Transparenz dokumentieren.
Modellierte Beziehungen
Offizielles KI-Portal der Bundesnetzagentur
Amtliche Hinweise unterstützen die laufende Anwendung und Aufsicht des AI Act.
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
KI-Produkt-/Einsatzpflichten und Datenschutzpflichten gelten kumulativ.
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
AI Act erlaubt keinen Verwaltungsakt; Automatisierung benötigt zusätzlich Verfahrens- und Fachrechtsgrundlage.