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Nordrhein-Westfalen · Gesetz

VwVfG NRW

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Allgemeines NRW-Verfahrensrecht, sofern § 2 oder Spezialrecht keinen anderen Verfahrenszweig vorgibt.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 1-3aöffnen

Bestimmt Geltung, Ausnahmen, Zugang und elektronische Schriftformersatzwege.

  • § 2 schließt insbesondere AO- und SGB-Verfahren aus; Spezialrecht geht vor.

Kommunale Handlung: Verfahrensrechts-Scope als ersten zwingenden Prozessschritt ausführen.

§§ 24, 35a, 37, 41öffnen

Regelt Amtsermittlung, vollautomatisierten Erlass, Form und Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

  • Vollautomatischer Erlass benötigt gesetzliche Zulassung und darf weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum enthalten.

Kommunale Handlung: Automatisierbarkeit, menschliche Prüfpunkte, Form und Zugang beweissicher bestimmen.

Modellierte Beziehungen