Nordrhein-Westfalen · Gesetz
VwVfG NRW
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Allgemeines NRW-Verfahrensrecht, sofern § 2 oder Spezialrecht keinen anderen Verfahrenszweig vorgibt.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 1-3aöffnen
Bestimmt Geltung, Ausnahmen, Zugang und elektronische Schriftformersatzwege.
- § 2 schließt insbesondere AO- und SGB-Verfahren aus; Spezialrecht geht vor.
Kommunale Handlung: Verfahrensrechts-Scope als ersten zwingenden Prozessschritt ausführen.
§§ 24, 35a, 37, 41öffnen
Regelt Amtsermittlung, vollautomatisierten Erlass, Form und Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
- Vollautomatischer Erlass benötigt gesetzliche Zulassung und darf weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum enthalten.
Kommunale Handlung: Automatisierbarkeit, menschliche Prüfpunkte, Form und Zugang beweissicher bestimmen.
Modellierte Beziehungen
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
EGovG NRW fördert den elektronischen Prozess; VwVfG NRW bestimmt formelle Wirksamkeit und Verfahren.
Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
AI Act erlaubt keinen Verwaltungsakt; Automatisierung benötigt zusätzlich Verfahrens- und Fachrechtsgrundlage.
Bürgerliches Gesetzbuch – Schriftform und elektronische Form
Die Rechtsnatur des Vorgangs entscheidet zwischen privatrechtlichem und verwaltungsrechtlichem Formregime.
Sozialgesetzbuch Erstes Buch – Elektronische Kommunikation
§ 2 VwVfG NRW verweist Sozialverfahren aus seinem Geltungsbereich; § 36a SGB I wird maßgeblich.
Abgabenordnung – Elektronische Kommunikation
§ 2 VwVfG NRW verweist AO-Verfahren aus seinem Geltungsbereich; § 87a AO wird maßgeblich.
Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Bekanntgabe und förmliche Zustellung sind getrennte Rechtszweige.