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Nordrhein-Westfalen · Gesetz

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

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Einordnung

Bestimmt kommunale Selbstverwaltung, Organe, Zuständigkeiten und organisatorische Verantwortung.

Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

§§ 2, 40-41, 62-63, 78 ff.öffnen

Ordnet Aufgaben, Organ- und Verwaltungszuständigkeit sowie Haushaltsverantwortung.

  • Fachgesetzliche Zuständigkeiten und Auftragsangelegenheiten sind gesondert zu bestimmen.

Kommunale Handlung: Prozessverantwortung, Entscheidungskompetenz, Budget und Freigabe organisatorisch zuweisen.

Modellierte Beziehungen