Nordrhein-Westfalen · Gesetz
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Bestimmt kommunale Selbstverwaltung, Organe, Zuständigkeiten und organisatorische Verantwortung.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
§§ 2, 40-41, 62-63, 78 ff.öffnen
Ordnet Aufgaben, Organ- und Verwaltungszuständigkeit sowie Haushaltsverantwortung.
- Fachgesetzliche Zuständigkeiten und Auftragsangelegenheiten sind gesondert zu bestimmen.
Kommunale Handlung: Prozessverantwortung, Entscheidungskompetenz, Budget und Freigabe organisatorisch zuweisen.
Modellierte Beziehungen
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Art. 78 Verf NRW bildet den landesverfassungsrechtlichen Rahmen der Gemeindeordnung und kommunalen Aufgabenwahrnehmung.
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
Kommunale Organisationsverantwortung trifft auf die gesetzlichen Digital- und Standardpflichten.