Verfassungsrecht · Verfassung
Verf NRW
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Einordnung
Begründet kommunale Selbstverwaltung, kommunale Verwaltungsträgerschaft, Aufgabenübertragung, Konnexität und Landesaufsicht.
Verantwortlich: Land NRW / RECHT.NRW.DE · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Art. 77-78öffnen
Ordnet Landesverwaltungsorganisation, kommunale Selbstverwaltung, grundsätzliche kommunale Verwaltungsträgerschaft, Aufgabenübertragung mit Kostenausgleich und Aufsicht.
- Gesetz kann andere Verwaltungsträger und Auftrags-/Pflichtaufgaben bestimmen; Selbstverwaltung bleibt an Gesetzmäßigkeit gebunden.
Kommunale Handlung: Bei neuen landesrechtlichen Digitalpflichten Aufgabenart, Konnexität, Kostenfolge und Aufsichtswirkung sichtbar machen.
Modellierte Beziehungen
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Art. 78 Verf NRW bildet den landesverfassungsrechtlichen Rahmen der Gemeindeordnung und kommunalen Aufgabenwahrnehmung.
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
Landesrechtliche Digitalpflichten wirken innerhalb von Selbstverwaltung, Aufgabenübertragung, Konnexität und Aufsicht.