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Standard · Beschluss

IT-PLR 2018/24 XZuFi

IT-Planungsrat-Beschluss 2018/24: verbindliche Anwendung von XZuFi im OZG-Kontext

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Einordnung

Über § 20 EGovG NRW sind verbindliche fachübergreifende IT-Planungsrat-Standards von Kommunen einzuhalten, soweit der Beschlussbereich greift.

Verantwortlich: IT-Planungsrat · geprüft 2026-07-19

Vorschriften und Wirkung

Beschlusspunkte 2-5öffnen

Macht XZuFi für den Transfer von Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen im OZG-Kontext verbindlich, soweit Recht nicht entgegensteht.

  • Kein genereller Schreib-/Synchronisationsanspruch; Version, Rollen und konkrete Schnittstelle sind technisch zu klären.

Kommunale Handlung: XZuFi-Version, Richtung, Datenverantwortung und Readback im Schnittstellenvertrag festlegen.

Modellierte Beziehungen