Standard · Beschluss
IT-PLR 2018/24 XZuFi
IT-Planungsrat-Beschluss 2018/24: verbindliche Anwendung von XZuFi im OZG-Kontext
Einordnung
Über § 20 EGovG NRW sind verbindliche fachübergreifende IT-Planungsrat-Standards von Kommunen einzuhalten, soweit der Beschlussbereich greift.
Verantwortlich: IT-Planungsrat · geprüft 2026-07-19Funktionsbereiche
Vorschriften und Wirkung
Beschlusspunkte 2-5öffnen
Macht XZuFi für den Transfer von Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen im OZG-Kontext verbindlich, soweit Recht nicht entgegensteht.
- Kein genereller Schreib-/Synchronisationsanspruch; Version, Rollen und konkrete Schnittstelle sind technisch zu klären.
Kommunale Handlung: XZuFi-Version, Richtung, Datenverantwortung und Readback im Schnittstellenvertrag festlegen.
Modellierte Beziehungen
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim IT-Einsatz
Der IT-Staatsvertrag ermöglicht den verbindlichen XZuFi-Standardbeschluss.
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen
NRW bindet Gemeinden an verbindliche fachübergreifende IT-Planungsrat-Standards.